Die Ausgleichs- und Familienausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber AZA steht den VZH-Mitgliedern für sämtliche Belange betreffend AHV, IV, EO, FAK (Familienzulagen) und Genfer MSV zur Verfügung.
VZH-Mitglieder sind von Gesetzes wegen verpflichtet, über die Verbandsausgleichskasse abzurechnen. Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem anderen Gründerverband mit eigener Verbandsausgleichskasse kann die Zugehörigkeit frei gewählt werden.
Profitieren Sie von günstigen
Verwaltungskostenbeiträgen bei der AHV und einem reduzierten Beitragssatz für die Familienzulagen (
FAK).
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.aza.ch/ oder im Video Portrait
Video
Für Firmen, welche die Lohnabrechnung via Partnerweb übermitteln, werden die Verwaltungskostenbeiträge noch einmal günstiger. Der Umstieg aufs
Partnerweb lohnt sich also noch mehr als zuvor.