In den letzten Jahren ist die berufliche Vorsorge zunehmend unter Druck geraten. Die Pensionskassen erzielen weniger Erträge und die Lebenserwartung steigt. Mit der vorliegenden Revision wird das BVG an die veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie an gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedürfnisse angepasst.
Senkung des Umwandlungssatzes
Die Reform senkt den Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von heute 6,8 auf 6,0 Prozent. Eine entsprechende Kürzung künftiger Renten soll durch Ausgleichsmassnahmen kompensiert werden.
Erhöhung versicherter Lohn und Rentenzuschlag für Übergangsgeneration
Als erste Ausgleichsmassnahme wird der versicherte Lohn in der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhöht. Heute ist nur derjenige Teil des Einkommens in der Pensionskasse versichert, der CHF 25 725 pro Jahr übersteigt. Die Reform sieht vor, dass künftig 80 Prozent des Lohns versichert sind. Damit wäre insbesondere bei tiefen Einkommen ein wesentlich grösserer Teil des Lohns versichert.
Als zweite Ausgleichsmassnahme ist ein Rentenzuschlag für diejenigen Personen vorgesehen, die innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten der Reform das Rentenalter erreichen, weil sie von den übrigen Ausgleichsmassnahmen nicht mehr in gleichem Masse profitieren können.
Weiter sollen die Beiträge für jüngere Arbeitnehmende erhöht und diejenigen für ältere Arbeitnehmende gesenkt werden. So verringert die Reform eine Benachteiligung älterer Erwerbstätiger auf dem Arbeitsmarkt.
Senkung der Eintrittsschwelle und bessere Absicherung von tiefen Einkommen
Heute sind nur Personen versichert, die bei einer Arbeitgeberin mehr als CHF 22 050 pro Jahr verdienen. Wer diese Eintrittsschwelle nicht erreicht oder wer generell wenig verdient, hat später keine oder nur eine kleine BVG-Rente. Das betrifft vor allem Frauen, die überdurchschnittlich häufig Teilzeit arbeiten und bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind. Um die berufliche Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen zu verbessern, wird die Eintrittsschwelle auf CHF 19 845 gesenkt.
Für weitere Informationen siehe die Medienmitteilung des Bundesrats vom 24. Juni 2024 und Eine überfällige Reform, alle Generationen profitieren. - BVG (ja-bvg.ch).