Die extraterritoriale Wirkung der Verordnung kann dazu führen, dass von der neuen Regelung auch Unternehmen in der Schweiz betroffen sein können, die im EU-Markt auftreten. Zu denken ist beispielsweise an Hersteller digital vernetzter Produkte, Anbieter verbundener Dienste, Dateninhaber oder -empfänger, oder Teilnehmer an datenbasierten Geschäftsmodellen im europäischen Raum. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, die eigene Stellung und Geschäftsprozesse zu überprüfen. Nur so können Risiken minimiert und datengetriebene Innovationen gezielt genutzt werden.