Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigungen auf 24 Monate zu verlängern. Er stützt sich dabei auf die erweiterte Kompetenz, welche ihm das Parlament vor Kurzem übertragen hat.
Mit dieser Anpassung verfolgt der Bundesrat das Ziel, insbesondere exportorientierte Branchen und Unternehmen in der Schweiz in einem anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld gezielt zu entlasten.
Die entsprechende Verordnungsänderung trat am 1. November 2025 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Juli 2026. Arbeitgeber Zürich VZH begrüsst diesen Schritt.
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