Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung verlängert

Der Bundesrat hat am 14. Mai 2025 angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erneut von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern.

Die erneute Verlängerung der Höchstbezugsdauer von KAE basierend auf den aktuellen Zahlen der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026. So wird für die Jahre 2025 und 2026 mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 2.8 Prozent gerechnet. Eine Erholung des Arbeitsmarktes ist damit nicht absehbar, womit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt sind. Dadurch erhalten Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen bis zu achtzehn Monate KAE zu beziehen.

Der Bund reagiert damit auf das anhaltend unterdurchschnittliche Wachstum der schweizerischen Wirtschaft, welches von internationalen handels- und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten verschärft wird. Mit den Entscheiden der USA vom 2. April 2025 Zusatzzölle auch auf Schweizer Waren zu erheben, hat sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Konjunktur ungünstiger entwickelt als in der Prognose erwartet. 

Die erwünschte verlängerte Bezugsdauer bietet betroffenen Unternehmen wertvolle Planungssicherheit, um sich an die schwierige wirtschaftliche Lage anzupassen, indem sie beispielsweise neue Geschäftsmöglichkeiten und Absatzmärkte erschliessen. Damit soll einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden. Unternehmen können so ihre Belegschaft über punktuelle Arbeitsausfälle hinweg halten und dadurch Arbeitsplätze sichern. Weiter werden zusätzliche Massnahmen zur administrativen Entlastung im Zusammenhang mit der KAE geprüft.

Mitglied werden bei Arbeitgeber Zürich VZH

Jetzt Mitglied von Arbeitgeber Zürich VZH werden und von den Vorteilen und unseren Angeboten profitieren! Bei Fragen hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

Mitglied werden

Weitere Mitgliedschaft beantragen

Jetzt Mitglied von Arbeitgeber Zürich VZH werden und von den Vorteilen und unseren Angeboten profitieren! Bei Fragen hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

Mitglied werden