Seit 2017 arbeitet das SECO zusammen mit den Arbeitslosenkassen sowie den weiteren Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) an der Entwicklung eines neuen Auszahlungssystems zur Abwicklung der Leistungen der ALV (ASAL2.0). In den Jahren 2023 und 2024 wurde für die Teilbereiche Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung bereits auf das neue System umgestiegen.
Am 6. Januar 2026 wird die SAP-basierte Lösung nun auch für den Hauptbereich Arbeitslosenentschädigung eingeführt. Die Umstellung auf ASAL 2.0 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Unter anderem wurden die Formulare der Arbeitslosenentschädigung überarbeitet und neu gestaltet. Die Formulare werden neu anhand eines QR-Codes erkannt, die Angaben mittels einer Schrifterkennungssoftware gelesen und direkt ins ASAL 2.0 übergetragen.
Aus diesem Grund ist die identische Darstellung der Felder und des QR-Codes unentbehrlich. Die bisher verwendeten Formulare können ab Januar 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
Für eine effiziente Datenverarbeitung ab Januar 2026 werden die neuen Formulare bereits vor der Inbetriebnahme des neuen Auszahlungssystems eingeführt. Im Oktober 2025 werden alle überarbeiteten Formulare auf arbeit.swiss aufgeschaltet.
Damit die Arbeitgeber, welche Formulare aus ihrer Software generieren, diese entsprechend anpassen können, werden die beiden Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst» unter Neue Formulare ALE ab Oktober 2025 im Voraus zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie ab dem Oktober 2025 diese neuen Dokumente.
Der Bereich «Internationales», in dem insbesondere die «Arbeitgeberbescheinigung international» zur Anwendung kommt, wird nicht auf das neue System umgestellt. Der aktuelle Prozess wird weitergeführt und die bisherigen Formulare werden weiterverwendet.