Schutzstatus S wird bis März 2026 verlängert

Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird nicht vor dem 4. März 2026 aufgehoben. Auch die Unterstützungsmassnahmen werden bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

Der Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass ein Ende der schweren allgemeinen Gefährdung nicht in Sicht ist. Der Bundesrat hat daher am 4. September 2024 entschieden, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor 4. März 2026 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert (vgl. Medienmitteilung vom 4.9.2024). Auch die EU-Staaten haben den temporären Schutz bis 4. März 2026 verlängert und der Bundesrat erachtet eine enge Abstimmung mit der EU angesichts der Einbettung der Schweiz in den Schengen-Raum als unabdingbar.

Damit bleibt auch der einfache Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge aus der Ukraine bis voraussichtlich März 2025 gewährleistet (vgl. Beschäftigung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Schutzstatus S wird vorläufig nicht aufgehoben sowie Schutzstatus S wird nicht aufgehoben). Die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und Arbeitgebende erhalten damit Klarheit für die kommenden 18 Monate.

Gleichzeitig werden die Unterstützungsmassnahmen zur Arbeitsmarktintegration für Personen mit Schutzstatus S bis zum 4. März 2026 verlängert. So beteiligt sich der Bund mit 3000 Franken pro Person und Jahr an den Integrationsanstrengungen der Kantone, insbesondere zur Sprachförderung und den Zugang zur Bildung und Arbeitsmarkt. Betreffend die Massnahmen zur Erreichung der angestrebten Erwerbstätigenquote von 40 Prozent per Ende Jahr wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dem Bundesrat bis im Herbst 2024 einen Antrag über das weitere Vorgehen vorlegen.

Der Bundesrat berichtet im Übrigen, dass jedes Schutzgesuch sorgfältig geprüft wird. Seit Aktivierung des Schutzstatus S wurden rund 2500 Gesuche abgelehnt, in gut 100 Fälle der Schutz nachträglich widerrufen und der Schutzstatus in über 26 000 Fällen beendet.

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