Gemäss Medienmitteilung vom 08. Oktober 2025 ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine weiterhin nicht absehbar. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine vorerst beizubehalten und diesen nicht vor dem 4. März 2027 aufzuheben.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch die bestehenden Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) verlängert. Zudem setzt das Staatssekretariat für Migration (SEM) einen Parlamentsbeschluss um und unterscheidet bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes neu zwischen Regionen, in die eine Rückkehr als zumutbar beziehungsweise nicht zumutbar gilt.
Für mehr Informationen dient Ihnen die komplette Medienmitteilung.
Ab sofort ist es auch möglich, Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S über «EasyGov.swiss» oder direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde zu melden.
Hier dient Ihnen folgende Medienmitteilung vom 21. Oktober 2025.