Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Eine neue Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zeigt, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz trotz Präventionsmassnahmen ein weit verbreitetes Problem ist.

Gemäss den Ergebnissen der Erhebung war ein Drittel der Arbeitnehmenden bereits von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen. Nach konkreten Situationen abgefragt, hat sogar schon mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden unerwünschte sexistische und sexuelle Verhaltensweisen erlebt. Frauen, junge Berufstätige und Auszubildene sind besonders betroffen. 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bezeichnet aus rechtlicher Sicht eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und ist als solche im Gleichstellungsgesetz ausdrücklich verboten. Arbeitgebende sind gemäss Gleichstellungsgesetz und Arbeitsgesetz verpflichtet, Massnahmen zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen. In jedem fünften Betrieb gibt es gemäss der Studie trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung keine Präventions- und Interventionsmassnahmen. Die Mehrheit der Arbeitgebenden gibt zwar an, dass ihre Unternehmen sexuelle Belästigung ernst nehmen, doch sowohl bei Arbeitgebenden als auch bei Arbeitnehmenden bestehen erhebliche Lücken, was die Kenntnisse zu den rechtlichen Rahmenbedingungen angeht.

Vor diesem Hintergrund bieten wir am 8. April 2025 ein Seminar an zum Thema «Sexuelle Belästigung und das Gleichstellungsgesetz: Arbeitgebende aufgepasst!». Melden Sie sich an und prüfen Sie, ob die Präventions- und Interventionsmassnahmen Ihres Unternehmens den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes genügen.

 

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