Verzicht auf die Erfassung der Arbeitszeit

Was ist beim Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung zu beachten? Der GAV über den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung (GAV VAZE) ist auch ein Rezeptbuch.

Vor den Sommerferien tagte die paritätische Kommission, bestehend aus dem Kaufmännischen Verband Zürich und Arbeitgeber Zürich VZH, und beriet den GAV über den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung (GAV VAZE). Dieser wird in der Praxis zunehmend umgesetzt. So sind weitere Unternehmen Arbeitgeber Zürich VZH beigetreten, um von dieser Möglichkeit zu profitieren.

Der Gesamtarbeitsvertrag sieht unter anderem verschiedene Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden vor. So sind diese über die geltenden Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften und jährlich präventiv in geeigneter Form über mögliche psychosoziale Risiken und deren Auswirkungen auf die Gesundheit zu informieren. Dabei kann am einfachsten auf das Informationsmaterial des Seco zurückgegriffen werden. Idealerweise werden Gesundheitsthemen bei einem regelmässig ohnehin stattfindenden Gespräch aufgenommen. Wir empfehlen, dieser Information das nötige Gewicht zu geben. 

Über die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung klärt im Übrigen unser Aktuell-Beitrag von Anfang Jahr auf. Und wie immer gilt: Kommen Sie bei Fragen auf uns zu!

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