In ihrer am 16. Juni 2025 veröffentlichten Prognose rechnete die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes für die Jahre 2025 und 2026 mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Wachstum der Schweizer Wirtschaft. Die nun von den USA erhobenen Zusatzzölle stellen eine erhebliche Belastung für die Schweizer Exportwirtschaft dar. Rund 18 Prozent der schweizerischen Warenexporte gehen in die USA, wovon etwa 60 Prozent von den US-Zusatzzöllen betroffen sind. Sollten diese Zusatzzölle über eine längere Zeit in Kraft bleiben, dürfte sich die Konjunktur weniger günstig entwickeln als im Juni prognostiziert. Einzelne Branchen und Unternehmen werden deutlich stärker betroffen sein als andere. Mit den Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) liegt ein bewährtes Instrument vor, um die Arbeitsplätze bei vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfällen zu erhalten. Unternehmen können auch auf KAE zurückgreifen, wenn sie direkt oder indirekt von den neuen Zöllen betroffen sind.
Für jene Unternehmen, welche in den nächsten sechs Monaten mit Kurzarbeit rechnen müssen, wird eine Registration auf Job Room zur digitalen Abwicklung der Voranmeldungen zu Kurzarbeit empfohlen. Da die Registrierung auf Job Room ein paar Tage in Anspruch nimmt, sollte diese von betroffenen Arbeitgebenden vorausschauend getätigt werden.
Auf arbeit.swiss findet man auf der Seite Registrierung eine detaillierte Anleitung zur Registration: WBT: Registrierung AG und pAV - Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
Weiterhin wird ein direkter oder indirekter Zusammenhang zwischen den neuen US-Zöllen und dem anrechenbaren Arbeitsausfall in jedem Einzelfall von den Unternehmen begründet und nachgewiesen werden müssen. Ein solcher Kausalzusammenhang wird weiterhin Voraussetzung zur Berechtigung von Kurzarbeit sein. Weitere Informationen sind auch auf der Webseite des Seco zu finden. Vermutlich wird die Bezugsdauer für Kurzarbeit von 18 Monaten auf 24 Monate verlängert. Wir werden unsere Mitgliedsfirmen auf dem Laufenden halten.