Ausdehnung der Covid-Zertifikatspflicht?

Wird die Zertifikatspflicht ausgedehnt? Dürfen Arbeitgeberinnen von ihren Arbeitnehmenden Auskunft über ihre Immunisierung oder ein Covid-Zertifikat verlangen? Und: Wie wurde die Teststrategie angepasst?

Laut Medienmitteilung des Bundesrats vom 25. August 2021 schlägt der Bundesrat den Kantonen eine Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht auf Innenbereiche von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf Veranstaltungen und Aktivitäten im Innern vor. Zudem soll der Einsatz des Covid-Zertifikats im Arbeitsbereich in der Verordnung geklärt werden. Der Bundesrat will explizit festhalten, dass Arbeitgeberinnen das Vorhandensein eines Zertifikats prüfen dürfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient.

Mit Medienmitteilung vom 1. September 2021 gibt der Bundesrat bekannt, dass die Kantone und Sozialpartner grossmehrheitlich eine Ausdehnung der Zertifikatspflicht unterstützen. Da die Zahl der Spitaleinweisungen in der letzten Woche nicht mehr zugenommen hat, hat der Bundesrat vorerst jedoch noch keinen entsprechenden Entscheid getroffen, kann dies aber nötigenfalls jederzeit tun.

Wir haben in unserem Beitrag «Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz?» darüber berichtet, ob Arbeitgeberinnen eine Maskenpflicht weiterführen dürfen (siehe dazu auch Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin) und wann sie sich über den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden erkundigen, ein Covid-Zertifikat verlangen oder gar eine Impfpflicht einführen dürfen. Viele dieser Fragen lassen sich jedoch nicht einfach oder klar beantworten. Es bleibt weiter abzuwarten, ob der Bundesrat allenfalls einige der offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat klären wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Am 25. August 2021 hat der Bundesrat seine Teststrategie angepasst (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats). Schnelltests sind in der Regel nicht mehr kostenlos. Hier finden Sie die FAQ zur Teststrategie und die Anpassungen der entsprechenden Covid-Verordnungen (nämlich Covid-19-Verordnung 3 und Epidemienverordnung).

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