Arbeitsrecht

Arbeitgeber Zürich VZH bietet Ihnen Arbeitshilfen in der Form von Mustervorlagen und Merkblättern sowie Links auf nützliche Informationen und Gesetzesbestimmungen. Bei weiteren arbeitsrechtlichen Fragen können Sie gerne unsere Geschäftsstelle kontaktieren.

Arbeits- und Ruhezeiten

In den folgenden Publikationen des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO, finden Sie wichtige Informationen zum Thema:

Arbeitgeber Zürich VZH hat mit dem Kaufmännischen Verband Zürich ein Merkblatt "Psychosozialer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" erstellt. Wir empfehlen, dieses Merkblatt den Arbeitnehmenden (insbesondere bei Vertragsabschluss) abzugeben.

Mutterschaft

Schwangerschaft und Mutterschaft werfen zahlreiche Fragen personalrechtlicher Art auf. Zu beachten sind beispielsweise Einschränkungen bei Beschäftigung, Kündigungsschutz, Ruhe- und Stillzeiten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO, hat zu den Regelungen im Arbeitsgesetz und den zugehörigen Verordnungen verschiedene Publikationen zusammengestellt, u.a. zwei Übersichtstafeln "Mutterschaft und Arbeitszeitgestaltung" und "Mutterschutz und Schutzmassnahmen", auf welchen die nicht einfach überschaubaren Vorschriften graphisch dargestellt sind. Diese Informationen zum Thema Mutterschaft finden Sie auf der SECO-Website.

Unter Sozialversicherungsrecht finden Sie Informationen zum Erwerbsersatz für Mutterschaft-, Vaterschaft und Betreuungsurlaube.

Öffentliche Ruhe- und Lokalfeiertage

Arbeitgeber Zürich VZH stellt für seine Mitglieder eine Übersicht der geltenden öffentlichen Ruhe- und Lokalfeiertage im Kanton respektive der Stadt Zürich zusammen. 

Ruhe- und Lokalfeiertage 2024

Zu Lokalfeiertagen in Zeiten von Corona siehe auch unter Arbeitsrecht + Covid-19.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind (Art. 328 Abs. 2 OR, Art. 82 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 6 Abs. 1 und 3 ArG). Konsultieren Sie bei Fragen zu dieser Thematik unsere Geschäftsstelle, die Website der Eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit, EKAS, www.ekas.ch (die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz) oder folgende nützliche Links:

Arbeitgeber Zürich VZH hat mit dem Kaufmännischen Verband Zürich ein Merkblatt "Psychosozialer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" erstellt. Wir empfehlen, dieses Merkblatt den Arbeitnehmenden (insbesondere bei Vertragsabschluss) abzugeben.

Unter Mustervorlagen finden Sie unsere Musterarbeitsverträge und weitere Vorlagen.

Unsere Rechtsberatung steht unseren Mitgliedern für arbeitsrechtliche Fragen gerne zur Verfügung.