Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz?

Dürfen Arbeitgeberinnen von ihren Arbeitnehmenden Auskunft darüber verlangen, ob sie geimpft oder genesen sind? Dürfen sie für Geimpfte und Genesene am Arbeitsplatz erleichterte Schutzmassnahmen vorsehen?

Arbeitgeberinnen sind für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich - in Pandemiezeiten eine Herausforderung. Um diese Aufgabe meistern zu können, sind sie auf die Mitwirkung ihrer Arbeitnehmenden angewiesen. So müssen Mitarbeitende beispielsweise mitteilen, wenn sie Covid-Symptome aufweisen oder positiv auf das Coronavirus getestet wurden, engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten oder in ein auf der Liste des BAG geführtes Risikogebiet gereist sind.

Dürfen oder müssen Arbeitgeberinnen auch wissen, ob ihre Mitarbeitenden geimpft oder genesen sind? Wenn die Durchführung der Arbeit ein Covid-Zertifikat erfordert (z.B. wegen internationaler Reisetätigkeit oder Einsatz bei Kunden oder Veranstaltungen, welche ein Zertifikat voraussetzen), muss die Arbeitgeberin wissen, welche ihrer Mitarbeitenden geimpft oder genesen sind oder welche sich vor ihrem Einsatz testen lassen müssen. Die Frage nach dem Impfstatus dürfte auch dort zulässig sein, wo es um den Schutz besonders gefährdeter Personen geht (wie in Altersheimen oder Krankenhäusern). Sodann müssen besonders gefährdete Arbeitnehmende gegenüber der Arbeitgeberin den Nachweis erbringen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie von den besonderen Schutzmassnahmen profitieren wollen (vgl. besonders gefährdete Arbeitnehmende). Auch darüber hinaus dürfen Arbeitgeberinnen sich unseres Erachtens über den Stand der Immunisierung erkundigen (z.B. kann die Arbeitgeberin in Erwägung ziehen, eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz zu lockern, falls genügend Personen geimpft oder genesen sind, und hierzu eine konsultative Umfrage durchführen) - die Arbeitnehmenden sind jedoch nicht zur Antwort verpflichtet, solange ihre Immunisierung für die Durchführung ihrer Tätigkeit keine entscheidende Rolle spielt (vgl. jedoch Nutzung des Covid-Zeritifikats am Arbeitsplatz: Integration Zertifikat in Schutzkonzept nach vorgäniger Konsultation seit 13.9.21 möglich und Arbeitnehmer dann zur Auskunft verpflichtet).

Dürfen Arbeitgeberinnen von ihren Arbeitnehmenden ein Covid-Zertifikat verlangen? Nur in Ausnahmefällen dürfen Arbeitgeberinnen eine Covid-Impfung, Genesung oder ein Covid-Zertifikat für die Durchführung der Arbeit voraussetzen. So ist es beispielsweise denkbar, für die Durchführung der Pflegearbeit von besonders vulnerablen Personen eine Impfung bzw. Immunisierung vorauszusetzen und ungeimpfte Arbeitnehmende nach Möglichkeit anderweitig einzusetzen oder - sollte dies nicht möglich sein - zu entlassen. Eine Versetzung oder Entlassung kann auch dort gerechtfertigt sein, wo ungeimpfte Arbeitnehmende sich dem Testen widersetzen, obwohl für ihre Arbeitstätigkeit beim Kunden oder bei Veranstaltungen ein Covid-Zertifikat oder ein Selbsttest vorausgesetzt wird.

Dürfen Arbeitgeberinnen unterschiedliche Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz für Geimpfte bzw. Genesene und für Ungeimpfte vorsehen? Voraussetzung ist, dass die angeordneten Massnahmen sachlich begründet und verhältnismässig sind (d.h. keine milderen Massnahmen die gleiche Wirkung erzielen) und im Ergebnis alle Arbeitnehmenden angemessen schützen. Dabei sind neben den Interessen der Arbeitgeberin an einem möglichst reibungslosen Arbeitsablauf die aktuelle epidemiologische Lage, der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Virusübertragung und insbesondere auch die individuellen gesundheitlichen sowie aufgaben- und arbeitsplatzbezogenen Gegebenheiten der Arbeitnehmenden zu berücksichtigen. Bei dieser anspruchsvollen Abwägung empfiehlt es sich, neben betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Überlegungen auch die personalpolitischen Aspekte einzubeziehen und Arbeitnehmervertretungen oder, wo solche fehlen, die Arbeitnehmerschaft zu konsultieren (vgl. dazu nun auch: Nutzung des Covid-Zeritifikats am Arbeitsplatz).

Unsere Rechtsberatung steht für eine erläuternde Diskussion gerne zur Verfügung.

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