Covid-Zertifikat für betriebliche Anlässe?

Darf oder muss die Arbeitgeberin bei betrieblichen Anlässen wie Mitarbeiterinformationen oder Weihnachtsfeiern ein Covid-Zertifikat verlangen?

Seit dem 13. September 2021 darf die Arbeitgeberin nach vorgängiger Konsultation der Arbeitnehmervertretung bzw. - wo eine solche fehlt - der gesamten Arbeitnehmerschaft das Covid-Zertifikat in das betriebliche Schutzkonzept integrieren (vgl. Nutzung des Covid-Zertifikats am Arbeitsplatz sowie Art. 25 Abs. 2bis und 2ter der Covid-19-Verordnung besondere Lage). Das Covid-Zertifikat darf - besondere Umstände vorbehalten - jedoch nicht für die Durchführung der Arbeit vorausgesetzt werden (vgl. Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz?). Da für die Durchführung von Veranstaltungen in Innenräumen seit dem 13. September 2021 grundsätzlich eine Zertifikatspflicht gilt, stellt sich die Frage, ob auch Arbeitgeberinnen für betriebliche Anlässe ein Zertifikat voraussetzen dürfen oder gar müssen.

Leider lässt sich der Covid-Verordnung besondere Lage nicht eindeutig entnehmen, ob bzw. wann Anlässe am Arbeitsplatz als Veranstaltungen gelten, deren Besuch zwingend ein Covid-Zertifikat voraussetzen. Klar ist, dass für Betriebsanlässe, welche bei externen Veranstaltern oder Restaurationsbetrieben stattfinden, die dort geltende Zertifikatspflicht zur Anwendung gelangt. Ebenso klar ist, dass die Arbeitgeberin im Rahmen ihres Schutzkonzepts nach entsprechender Konsultation mit der Arbeitnehmerschaft für grössere betriebsinterne Versammlungen und Anlässe oder Zusammenkünfte in der Betriebskantine eine Zertifikatspflicht vorsehen darf. Ob solche Anlässe jedoch auch automatisch der gesetzlichen Zertifikatspflicht für Veranstaltungen unterliegen - und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen -, kann derzeit kaum abschliessend beantwortet werden. Nehmen auch externe Teilnehmende am Betriebsanlass teil, dürfte die Zertifikatspflicht dagegen wieder zu bejahen sein.

Die Frage, ob und wie ein betriebsinterner Anlass oder grössere Veranstaltungen durchgeführt werden, bedarf daher einer sorgfältigen Interessenabwägung. Wir empfehlen, die Arbeitnehmerschaft rechtzeitig zu konsultieren, falls eine Zertifikatspflicht in Erwägung gezogen wird, und, wenn immer möglich, allen Arbeitnehmenden die Teilnahme zu ermöglichen, sei dies durch virtuelle Teilnahmemöglichkeiten, Veranstaltungsorte im Freien oder Testangebote.

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