"Frauenstreiktag"

Wie diskriminierungsfrei sind Ihr Betriebsklima und Ihre Personalpolitik?

Am 14. Juni 2019 ist "Frauenstreiktag". Wir haben in unserem Mitteilungsblatt 863 vom 1. Mai 2019 unsere rechtliche Sicht dazu erläutert. Auch wenn Arbeitnehmerinnen keinen rechtlichen Anspruch auf einen "Streiktag" haben, ermuntern wir alle Arbeitgeberinnen, diesen Tag zum Anlass zu nehmen, sich über Lohngleichheit, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie Respekt im eigenen Betrieb Gedanken zu machen und sich mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über die aktuelle diesbezügliche Situation im Betriebsalltag sowie allfällige Verbesserungswünsche und -möglichkeiten auszutauschen. Denn ein diskriminierungsfreies Betriebsklima und eine diskriminierungsfreie Personalpolitik sind für alle gewinnbringend.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Präventionspflichten der Arbeitgeberin bezüglich sexueller Belästigung und Mobbing, welche in unserem Merkblatt "Ein gutes Betriebsklima" dargestellt sind. Wir nehmen den Frauenstreiktag zum Anlass dieses Merkblatt neu aufzulegen und demnächst auf unserer Website in neuer Auflage zu publizieren.

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