Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Kontext der Energiemangellage

Wie kann am Arbeitsplatz Energie gespart werden?

Zur Abwendung einer Mangellage soll das Potenzial des Energiesparens auch am Arbeitsplatz soweit möglich ausgeschöpft werden. Die Fürsorgepflichten betreffend Gesundheitsschutz in Obligationenrecht und Arbeitsgesetz sind eher rudimentär. Die Unternehmen verfügen daher über einen grossen Spielraum. Es obliegt den Arbeitgebenden, den Sparappellen des Bundesrates nachzukommen und geeignete Massnahmen unter Einbezug der Arbeitnehmenden umzusetzen.

Das SECO hat Ende Oktober 2022 ein Merkblatt zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen herausgegeben. Es zeigt den Unternehmen mögliche Handlungsfelder auf, um Energie zu sparen, wie z.B. die Senkung der Raumtemperatur. Zu den geeigneten Massnahmen zählt das Seco auch die Reduzierung oder Ausschaltung der Lüftungen. Allerdings ist angesichts einer erneuten Zunahme der Corona-Infektionen eine ausreichende Belüftung in den Arbeitsräumen beizubehalten.

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