Mindestlohn in der Stadt Zürich

Weiterzug des Entscheids des Bezirksrats Zürich an das kantonale Verwaltungsgericht

Wie im Mitteilungsblatt Nr. 916 berichtet, haben die Stimmberechtigten in Zürich und Winterthur am 18. Juni 2023 dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» bzw. der Volksinitiative selbst zugestimmt. Sowohl in Zürich wie auch in Winterthur wurden Rekurse erhoben. Mit Entscheid des Bezirksrats Zürich vom 16. November 2023 wurde der Rekurs gegen den Mindestlohn für die Stadt Zürich abgewiesen.

Nach einlässlicher Analyse dieses Entscheids hat nun der Vorstand des Gewerbeverbandes der Stadt Zürich nach Rücksprache mit den angeschlossenen Verbänden entschieden, den Entscheid an das kantonale Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Dabei geht es nicht um eine Bekämpfung des Mindestlohns in der Höhe von CHF 23.90, sondern vielmehr darum durch eine unabhängige Rechtsmittelinstanz überprüfen zu lassen, ob ein Mindestlohn auf Gemeindeebene rechtens ist. Weiter stellen sich auch Fragen der Kontrolle und konkreten Anwendung (vgl. hierzu die Medienmitteilung des Gewerbeverbands Zürich).

Arbeitgeber Zürich VZH ist mit dem Gewerbeverband Zürich in Kontakt und wird Sie diesbezüglich weiter auf dem Laufenden halten.

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