Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Was bedeuten die Öffnungsschritte vom 26. Juni 2021 für Arbeitgeberinnen?

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 überraschend grosse Öffnungsschritte beschlossen, welche auch den Arbeitsplatz betreffen. So wurden die Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt und die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz aufgehoben, sodass Arbeitgeberinnen nun grundsätzlich selbst entscheiden können bzw. müssen, wo und unter welchen Umständen ihre Arbeitnehmenden eine Maske tragen sollen (es sei denn es gelte weiterhin eine Maskenpflicht aufgrund ihres Kontakts mit Gästen, Kunden oder Besuchenden).

Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen und Neuerungen unter den folgenden Links zusammengestellt:

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