Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 überraschend grosse Öffnungsschritte beschlossen, welche auch den Arbeitsplatz betreffen. So wurden die Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt und die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz aufgehoben, sodass Arbeitgeberinnen nun grundsätzlich selbst entscheiden können bzw. müssen, wo und unter welchen Umständen ihre Arbeitnehmenden eine Maske tragen sollen (es sei denn es gelte weiterhin eine Maskenpflicht aufgrund ihres Kontakts mit Gästen, Kunden oder Besuchenden).
Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen und Neuerungen unter den folgenden Links zusammengestellt:
- Aktuelle Situation: Zusammenfassung der neuen Massnahmen des Bundes ab 26. Juni 2021
- Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin: Zusammenfassung der Pflichten der Arbeitgeberin (inkl. Homeoffice-Empfehlung und Maskenpflicht)
- Besonders gefährdete Arbeitnehmende: Angepasste Regelungen
- Kurzarbeit: Neuerungen ab 1. Juli 2021
- Covid-19-Verordnungen: Alle für Arbeitgeberinnen relevante Verordnungen und deren Änderungen vom 23. Juni 2021
- Medienmitteilungen: Die für Arbeitgeberinnen wichtigsten Medienmitteilungen im Zusammenhang mit Covid-19
Bei Fragen hilft Ihnen wie immer unser Rechtsdienst gerne weiter.