Auf den 1. Januar 2021 tritt der neue gesetzliche Vaterschaftsurlaub und ein gesetzlicher Betreuungsurlaub in Kraft, welche ab 1. Juli 2021 durch einen weiteren gesetzlichen Betreuungsurlaub für schwerkranke Kinder ergänzt werden. Unser Sozialpartner, der Kaufmännische Verband Zürich, hat für eine schnelle und pragmatische Anpassung unseres Gesamtarbeitsvertrages auf den 1. Januar 2021 Hand geboten. Entsprechend können wir den Gesamtarbeitsvertrag per 1. Januar 2021 um die gesetzlich geltenden Bestimmungen ergänzen und die bis anhin in Ziffer 19.1 des Gesamtarbeitsvertrags enthaltenen drei (von der Arbeitgeberin zu bezahlenden) Tage Vaterschaftsurlaub und die (bis zu drei) Betreuungstage für die Pflege kranker Familienangehöriger streichen.
Wir danken dem Kaufmännischen Verband Zürich für sein Entgegenkommen. In diesem Zusammenhang haben sich Arbeitgeber Zürich VZH und der Kaufmännische Verband Zürich darauf verständigt, bei den nächsten Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen zu prüfen, ob die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter gefördert und verbessert werden kann.
Der neue GAV 2021 sowie eine Übersicht der Änderungen sind unter GAV aufgeschaltet. Unsere Rechtsauskunft hilft bei Fragen gerne weiter.