Nutzung des Covid-Zertifikats am Arbeitsplatz

Die neuen Regeln betreffend Covid-Zertifikate am Arbeitplatz: Müssen Arbeitnehmende am Arbeitsplatz ein Covid-Zertifikat vorweisen? Wie dürfen Covid-Zertifikate am Arbeitsplatz eingesetzt werden?

Der Bundesrat hat eine weitgehende Ausdehnung der Covid-Zertifikatspflicht beschlossen; entsprechend ist ab dem 13. September 2021 der Zugang für die meisten öffentlich zugänglichen Betriebe und Veranstaltungen nur mit einem Covid-Zertifikat möglich (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 8.9.21). Was heisst das nun mit Bezug auf den Arbeitsplatz?

Der Zugang zum Arbeitsplatz kann in aller Regel nicht von einem Covid-Zertifikat abhängig gemacht werden. Auch Arbeitnehmende ohne Zertifikat sollen ihre Arbeit ausüben können, es sei denn, sie üben Tätigkeiten aus, für welche ein Covid-Zertifikat oder gar eine Impfung vorausgesetzt werden dürfen (vgl. dazu Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz?). Neu sind Arbeitgeberinnen jedoch nach vorgängiger Konsultation der Arbeitnehmenden berechtigt, das Vorliegen eines Covid-Zertifikats zu überprüfen, um angemessene Schutzmassnahmen sowie ein betriebsinternes Testkonzept festzulegen (vgl. Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin und Art. 25 Abs. 2bis und 2ter der Covid-19-Verordnung besondere Lage). 

Falls die Arbeitgeberin für bestimmte Tätigkeiten oder Bereiche des Betriebs nicht nur die Überprüfung des Vorhandenseins eines Zertifikats, sondern eine Zertifikatspflicht für ihre Arbeitnehmenden einführen will, muss sie die entsprechenden Testkosten übernehmen, regelmässiges Testen anbieten oder andere Massnahmen für Personen ohne Zertifikat vorsehen (z.B. Maskentragen oder Homeoffice; vgl. dazu FAQ Ausweitung Zertifikatspflicht).

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