Schutzkonzepte

Hat Ihr Unternehmen ein Covid-19-Schutzkonzept?

Arbeitgeberinnen müssen bei der Wiedereröffnung ihrer Unternehmen ab 27. April oder 11. Mai 2020 strenge Sicherheitsmassnahmen einhalten und ein branchen- und betriebsspezifisches Schutzkonzept vorweisen können. Mehr dazu lesen Sie unter Arbeitsrecht + Covid-19 bzw. Schutzkonzept.

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