Schutzstatus S wird nicht aufgehoben

Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird nicht vor 4. März 2025 aufgehoben. Bis Ende 2024 sollen zudem 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.

Der Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. Voraussetzung dafür ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine und damit ein Ende der schweren allgemeine Gefährdung. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine solche Stabilisierung weiterhin nicht absehbar ist. Der Bundesrat hat daher am 1. November 2023 entschieden, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor 4. März 2025 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert (vgl. Medienmitteilung vom 1.11.2023).

So wird Klarheit für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und Arbeitgebende geschaffen. Auch die EU-Staaten haben am 19. Oktober 2023 beschlossen, den temporären Schutz bis 4. März 2025 zu verlängern.

Damit bleibt auch der einfache Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge aus der Ukraine bis voraussichtlich März 2025 gewährleistet (vgl. Beschäftigung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Schutzstatus S wird vorläuftig nicht aufgehoben).

Gleichzeitig werden die Anstrengungen verstärkt, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis Ende 2024 strebt der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von aktuell rund 20 Prozent auf 40 Prozent an (vgl. Medienmitteilung vom 1.11.2023).

Mitglied werden bei Arbeitgeber Zürich VZH

Jetzt Mitglied von Arbeitgeber Zürich VZH werden und von den Vorteilen und unseren Angeboten profitieren! Bei Fragen hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

Mitglied werden

Weitere Mitgliedschaft beantragen

Jetzt Mitglied von Arbeitgeber Zürich VZH werden und von den Vorteilen und unseren Angeboten profitieren! Bei Fragen hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

Mitglied werden