Die interne Kommunikation zu Personalthemen ist namentlich in heiklen Situationen anspruchsvoll. Was dabei besonders zu beachten ist, fasst ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zusammen. Was tun gegen Mobbing und sexuelle Belästigung im Unternehmen? Unser entsprechendes Seminar gibt Antworten und praktische Handlungsempfehlungen.
Inhaltsverzeichnis
Dieses Mitteilungsblatt umfasst folgende Themenschwerpunkte:
Urteil: Interne Kommunikation in heiklen Fällen
).).
Lohngleichheit: Der Bund erweitert sein Analyse-Tool Logib für kleinere Unternehmen
).
Neues Datenschutzgesetz
Überbrückungsleistungen: Gesetz und Verordnung treten in Kraft
Seminare «Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz» und «Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitslosenversicherung»
einerseits die rechtlichen Pflichten der Arbeitgeberin im Zusammenhang mit der Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung auf und andererseits wie in konkreten Fällen angemessen vorzugehen ist. Neben Anne Koller-Dolivo und Kira Spreng referiert Rechtsanwältin Monika Hirzel, Geschäftsführerin und Inhaberin von BeTrieb, die auf eine reiche Erfahrung in der Prävention und Untersuchung von Mobbing und sexueller Belästigung zurückgreifen kann.vermittelt einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberin im Hinblick auf den Austritt eines Mitarbeitenden aus dem Unternehmen. Nebst diesen Fragen steht die wichtige und heikle Schnittstelle zur Arbeitslosenversicherung im Fokus. Dazu gehören die Mitwirkungspflichten der Arbeitgeberin gegenüber der Arbeitslosenkasse, die Folgen bei deren Verletzung sowie die Möglichkeit des gesetzlichen Übergangs von Forderungen des Arbeitnehmers gegenüber der Arbeitgeberin an die Arbeitslosenkasse und die damit verbundenen Probleme der Arbeitgeberin. Zusammen mit Anne Koller-Dolivo und Kira Spreng referiert Gianmaria Meo, Abteilungsleiter Fachdienst & QM, Arbeitslosenkasse, AWA Kanton Zürich..
Neu auf vzh.ch
" zeigen wir Ihnen auf, wo Sie auf vzh.ch das Wichtigste zu den ab 26. Juni 2021 geltenden Massnahmen (inkl. Homeoffice-Empfehlung und Maskenpflicht, besonders gefährdete Arbeitnehmende etc.) sowie zu Neuerungen bei der Kurzarbeit finden.
Termine
»: Montag, 23. August, Dienstag, 24. August und Dienstag, 23. November 2021, jeweils 13.30 bis 17.30 Uhr, Glockenhaus, Mehrzweckhalle, Sihlstrasse 33, 8001 Zürich.»: Donnerstag, 28. September 2021, 08.15 bis ca. 12.00 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal «Athene», Talacker 34, 8001 Zürich.»: Donnerstag, 11. November 2021, 08.15 bis ca. 12.00 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal «Athene», Talacker 34, 8001 Zürich.»: Donnerstag, 20. Januar 2022, 08.15 bis ca. 12.00 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal «Athene», Talacker 34, 8001 Zürich