Mitteilungsblatt Nr. 903

Arbeitsunfähigkeit zufolge Krankheit muss bewiesen werden. Dieser Beweis wurde gemäss dem instruktiven Urteil des Bundesgerichts nicht erbracht, weshalb von ungerechtfertigter Arbeitsverweigerung auszugehen war. Zudem schliessen wir unsere Ausführungen zur vertrauensärztlichen Untersuchung ab und verweisen auf ein sinnvolles Jugendprojekt.

Inhaltsverzeichnis

Dieses Mitteilungsblatt umfasst folgende Themenschwerpunkte:

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