Inhaltsverzeichnis
Dieses Mitteilungsblatt umfasst folgende Themenschwerpunkte:
Urteil: Richtig verwarnt
).
Gedankenstütze unbezahlter Urlaub (2)
vom 1. Oktober 2023.)
- AHV/IV: Behält die den unbezahlten Urlaub beziehende Person den Wohnsitz in der Schweiz bei, bleibt die Versicherungsdeckung erhalten. Aufgepasst auf mögliche Beitragslücken: Allenfalls sind Beiträge wie für Nichterwerbstätige zu leisten, damit keine Beitragslücken entstehen.
- Berufliche Vorsorge: Grundsätzlich bleibt die Versicherungsdeckung bestehen, sofern der Lohn im entsprechenden Kalenderjahr nicht unter die Eintrittsschwelle fällt. In jedem Fall ist das Vorsorgereglement zu beachten.
- Unfallversicherung: Dieser Versicherungsschutz ist mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft und endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mind. den halben Lohn endet. Bei Urlauben von mehr als einem Monat sollte eine Abredeversicherung abgeschlossen werden (max. sechs Monate). Voraussetzung ist, dass die Person zuvor nichtberufsunfallversichert war. Danach (oder falls keine Abredeversicherung abgeschlossen wird) müsste die versicherte Person die Unfallversicherung bei ihrer persönlichen Krankenversicherung aktivieren. Nicht zu vergessen ist die entsprechende schriftliche Information an die versicherte Person.
- Der Bezug von Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsentschädigung setzt voraus, dass die Person während der neun Monate unmittelbar vor der Geburt bzw. der Adoption des Kindes mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Wird die erforderliche Dauer durch einen unbezahlten Urlaub unterschritten, entfällt der Anspruch auf die EO-Entschädigung.
- Familienzulagen werden grundsätzlich im Monat des Antritts des unbezahlten Urlaubs und drei Monate darüber hinaus entrichtet.
- Eine während des unbezahlten Urlaubs eintretende Krankheit führt grundsätzlich nicht zu einer Taggeldberechtigung. Diese lebt jedoch wieder auf, wenn die versicherte Person die Arbeit wieder aufnehmen müsste, jedoch noch immer krank ist. Zu beachten ist immer der Versicherungsvertrag. Eine entsprechende Information an die versicherte Person ist dringend zu empfehlen.
Mustervorlagen von Datenschutzerklärungen für Mitarbeitende und Bewerbende
zum Download zur Verfügung. Für Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Rechtsberatung wenden oder direkt an MME Legal AG, Caroline Gaul, .
Mindestlöhne in den Städten Zürich und Winterthur
).
Änderung bei der Halterhaftung
).
Mitgliederprofil aktualisieren
Termine
: Dienstag, 7. November 2023, 17.30 bis ca. 19.00 Uhr, online (Teams).: Montag, 20. November 2023, 13.30 bis 17.30 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal Athene, Talacker 34, 8001 Zürich.: Dienstag, 16. Januar 2024, 17.15 bis ca. 18.30 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal Athene, Talacker 34, 8001 Zürich.: Dienstag, 30. Januar 2024, 17.00 bis ca. 19.00 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal Athene, Talacker 34, 8001 Zürich.