Mitteilungsblatt Nr. 918

Der Jahresanfang ist ein guter Zeitpunkt, die persönliche Weiterbildung zu planen. Wir starten mit einem vielfältigen Informationsangebot zu aktuellen Themen. Das aktuelle Urteil widmet sich der viel diskutierten Frage, wann eine Krankheitsabsenz im Arbeitszeugnis zu erwähnen ist. Zudem verweisen wir auf einen weiteren Urlaub im Obligationenrecht ab 1. Januar 2024.

Inhaltsverzeichnis

Dieses Mitteilungsblatt umfasst folgende Themenschwerpunkte:

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