Homeoffice-Pflicht

Was Arbeitgeberinnen über die verschärften Massnahmen wissen müssen

Aufgrund der Überlastung der Spitäler und Ausbreitung der Omikron-Variante hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 verstärkte Massnahmen beschlossen (vgl. Massnahmen des Bundes und Medienmitteilungen des Bundesrats):

Ab 20. Dezember 2021 gilt anstelle der dringlichen Homeoffice-Empfehlung eine Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, alle Arbeitnehmende von zuhause aus arbeiten zu lassen, wo dies möglich und ohne unverhältnismässigen Aufwand umsetzbar ist. Arbeitgeberinnen haben dafür geeignete organisatorische und technische Massnahmen zu treffen (vgl. Art. 25 Abs. 5 Covid-Verordnung besondere Lage). Einen Überbilck über den generellen Regelungsbedarf bei Homeoffice gibt unser Merkblatt Homeoffice.

Weiterhin gilt, wenn Homeoffice nicht möglich ist, eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Arbeitgeberinnen haben entsprechend weiterhin dafür zu sorgen, dass alle Personen in Innenräumen und Fahrzeugen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene bzw. für Personen mit Covid-Zertifikat (d.h. eine Beschränkung des Zugangs auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat entbindet nicht von der Maskenpflicht am Arbeitsplatz). Ausgenommen sind nur Tätigkeiten, bei welchen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann, sowie Personen mit ärztlichem Attest (vgl. Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin sowie Art. 25 Abs. 1bis der Covid-Verordnung besondere Lage).

Für Fragen steht Ihnen unsere Rechtsberatung gerne zur Verfügung. Da unsere Geschäftsstelle im Homeoffice arbeitet, erreichen Sie uns am besten per E-Mail an info[at]vzh.ch oder per Kontaktformular.

Mitglied werden bei Arbeitgeber Zürich VZH

Jetzt Mitglied von Arbeitgeber Zürich VZH werden und von den Vorteilen und unseren Angeboten profitieren! Bei Fragen hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

Mitglied werden

Weitere Mitgliedschaft beantragen

Jetzt Mitglied von Arbeitgeber Zürich VZH werden und von den Vorteilen und unseren Angeboten profitieren! Bei Fragen hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

Mitglied werden